Mit den vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen haben Kibesuisse und der kantonsärztliche Dienst die Empfehlungen für die Maskentragpflicht in Kindertagesstätten angepasst.
Vollständig geimpfte und genesene Mitarbeitende (gemäss Definition BAG) können in Betreuungssituationen auf das Tragen von Masken verzichten. Für alle übrigen Mitarbeitenden, für Eltern und sonstige Besucher gilt weiterhin generelle Maskenpflicht.
Wir freuen uns über diese Erleichterung zum Wohle der Kinder und bleiben zuversichtlich, dass weitere Schritte in Richtung Normalität möglich werden. Das aktualisierte Schutzkonzept finden Sie hier.